- Reingewinn
- Reinertrag; das positive Ergebnis des Geschäftsjahres. Summe der ⇡ Erträge abzüglich der niedrigeren Summe der ⇡ Aufwendungen.- Ausweis des R.: 1. Bei Einzelkaufmann und Personengesellschaften: (1) In der Gewinn- und Verlustrechnung als Habensaldo; (2) in der Bilanz auf den Kapitalkonten bzw. beim Kommanditisten, der seine Einlage erfüllt hat, auf Sonder- oder Darlehenskonto.- 2. Bei Kapitalgesellschaften: Nach Handelsrecht der ⇡ Jahresüberschuss: (1) In der Gewinn- und Verlustrechnung; (2) in der Bilanz: Letzte Position des Eigenkapitals, wenn die Bilanz nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB) aufgestellt wird.- Vgl. auch ⇡ Bilanzgewinn (-verlust).- Gegensatz: ⇡ Reinverlust.
Lexikon der Economics. 2013.